wieder befüllbare Gasflasche - mobilerGaspruefer

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Wieder befüllbare Gasflaschen sind keine Gastanks!
In den Vorschriften sind wieder befüllbare Gasflaschen nicht eindeutig geregelt.  Es wird immer wieder eine wieder befüllbare Flüssiggasflasche als Gastank beschrieben. Bei den Gastanks gelten strenge Vorschriften.

Das Kraftfahrbundesamt macht hier aber eine klare Aussage:
"Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend."

Beim Verfassen der aktuellen Vorschriften gab es diese Art von Gasflaschen noch nicht! Derzeit wird an neuen Vorschriften gearbeitet und diese sollen zum Jahresende 2024 veröffentlicht werden.

Als zertifizierter Gasprüfer werde ich eine wieder befüllbare Gasflasche wie eine normale Gasflasche behandeln und bei der Gasprüfung akzeptieren. Diese Gasflaschen sollten aber nachweislich von einer Fachfirma eingebaut sein!

Siehe auch dieses Youtube Video von Jens&Manu: https://www.youtube.com/watch?v=fVnGLjwmbW4&t=763s


ALUGAS Vertriebszentrale GmbH | Industriepark Pferdsfeld 214 | D-55566 Bad Sobernheim
Telefon: +49 (0) 6756 9111-0  https://www.alugas.de/

Betriebsanleitung/Einbauanleitung zum Download

bei Obelink von der Firma Badé:


Aber eins sollten Sie aber bedenken:
Der Zeitraum für die Benutzung jeder Gasflasche ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
Bei Tauschflaschen wird das jedoch automatisch berücksichtigt.
Aber wieder befüllbare Alu-Gasflaschen können nach 10 Jahren nicht überholt werden!
Diese müssen Sie dann nach 10 Jahren selbst verschrotten lassen!

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