Wieder befüllbare Flüssiggasflaschen bzw. Gastankflaschen
sind keine Flüssiggastanks!
sind keine Flüssiggastanks!
Aktuelle Informationen über den Stand von wieder befüllbaren Gasflaschen bzw. Gastankflaschen
06.11.2024 Neue geplante Regelung
14.01.2025 Informationen über den Stand eines Arbeitskreises für eine neue Regelung
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine verbindliche Grundlage für den Einbau von Alugas Tankflaschen. Als sehr wahrscheinlich gilt die Umsetzung des Einbaustandards, wie er bereits im August Update 2024 vorgestellt wurde. Dieser Einbaustandard wurde von Alugas auf dem Caravan Salon 2024 vorgestellt. (Aussage: ALUGAS.DE)
01.11.2024 Informationen über den Stand eines Arbeitskreises für eine neue Regelung
Was sich aber im Arbeitskreis abzeichnet ist folgendes.
- Der Behälter wird nicht mehr fest mit dem Fahrzeug verbunden. ( Muss werkzeuglos zu entnehmen sein ! )
Dadurch wird er von den Prüforganisationen nicht mehr als Fahrzeugbestandteil betrachtet. - Der Füllanschluss muss an der Außenhaut des Fahrzeugs angebracht sein.
- Um eine leichte Entnahme des Behälters zu erreichen, wird in die Füllleitung eine Kupplung eingebaut.
Die entsprechenden Arbeitskreise und Gruppen müssen die Ergebnisse erst offiziell bestätigen und zur Veröffentlichung freigeben. (Aussage: Geschäftsführer ALUGAS.DE)
In den Vorschriften sind wieder befüllbare Flüssiggasflaschen nicht eindeutig geregelt. Es wird immer wieder eine wieder befüllbare Flüssiggasflasche als Flüssiggastank beschrieben. Bei den Flüssiggastanks gelten strenge Vorschriften.
Das Kraftfahrbundesamt macht hier aber eine klare Aussage:
"Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend."
Beim Verfassen der aktuellen Vorschriften gab es diese Art von Gasflaschen noch nicht! Derzeit wird an neuen Vorschriften gearbeitet und diese sollen demnächst veröffentlicht werden.
Als zertifizierter Gasprüfer werde ich eine wieder befüllbare Flüssiggasflasche wie eine normale Flüssiggasflasche behandeln und bei der Gasprüfung akzeptieren. Diese Flüssiggasflaschen sollten aber nachweislich von einer Fachfirma eingebaut sein!
Die Gasfachfrau GmbH https://gasfachfrau.de/products/alugas-travel-mate-tankflasche
ALUGAS Vertriebszentrale GmbH | Industriepark Pferdsfeld 214 | D-55566 Bad Sobernheim
Telefon: +49 (0) 6756 9111-0 https://www.alugas.de/
Aber eins sollten Sie bedenken:
Der Zeitraum für die Benutzung jeder Flüssiggasflasche ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
Bei Tauschflaschen wird das jedoch automatisch berücksichtigt.
Aber wieder befüllbare Alu-Flüssiggasflaschen können nach 10 Jahren nicht überholt werden!
Diese müssen Sie dann nach 10 Jahren selbst verschrotten lassen!
Aber wieder befüllbare Alu-Flüssiggasflaschen können nach 10 Jahren nicht überholt werden!
Diese müssen Sie dann nach 10 Jahren selbst verschrotten lassen!