Aktueller Hinweis zur G 607-Prüfung
Neue Rechtsgrundlage für Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat mit Wirkung zum 1. April 2022 die bereits Anfang 2020 ausgesetzte Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Das BMVI erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen als eine von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und bis zur endgültigen Neuregelung der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, die voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen wird, empfiehlt der DVFG weiterhin die G 607-Prüfung alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachkundigen durchführen zu lassen.
(DVFG 2022)