Rechtsgrundlage für die Hauptuntersuchung bei Freizeitfahrzeugen - mobilerGaspruefer

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Geplante Änderung der StVZO  
(Stand: Jan-2024) Aussage Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Die regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen soll mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden. Die Änderungsverordnung soll in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden. Die Tagesordnungen liegen noch nicht vor. Eine Verkündung der Änderung wird dementsprechend gegen Mitte des Jahres 2024 erwartet.

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